IHK, KfW und BAFA bieten Unternehmen finanzielle Unterstützung für externe Beratungsleistungen an. Diese Hilfe soll jungen aber auch etablierten Unternehmen den Zugang zu Beratung erleichtern. Studien haben gezeigt, dass der Mehrwert durch einen externen Dienstleister für Unternehmen groß ist.
Sie finden
hier eine Übersicht, welche die verschiedenen Förderprogramme der genannten Institute gegenüberstellt und einen guten Überblick zu den jeweiligen Rahmenbedingungen der Förderung gibt.
Diese Darstellung skizziert nur sehr generell die Förderbestimmungen. Aufgrund der Komplexität der Förderrichtlinien ersetzt sie keinesfalls eine individuelle Analyse für Ihr persönliches Fördervorhaben. Fördermittel erfordern im Beantragungsprozess die strikte Einhaltung der Richtlinien. So gelten über die dargestellten Aspekte hinaus noch weitere im Einzelfall zu beachtende Punkte wie beispielsweise:
1) Bei einzelnen Programmen ist der förderfähige Tagessatz der Beratung auf einen Höchstsatz beschränkt. Bietet die Beratung ihre Leistungen nur zu einem Honorar jenseits des Förderhöchstbetrages an, so tragen Sie den darüber liegenden Anteil zu 100% selbst.
2) Nebenkosten, wie beispielsweise Telefonkosten, Reisekosten oder ähnliches sind nicht von der Förderung abgedeckt.
3) Die Umsatzsteuer ist ebenfalls kein förderfähiger Bestandteil und ist vom Unternehmer oder Gründer zu entrichten.